Alles Wissenswerte über Familien- und Scheidungsanwälte

Wann braucht man einen Fachanwalt für Familienrecht?

Es gibt zahlreiche Anwaltskanzleien, vor allem in großen Städten. Grundsätzlich ist es auch jedem Anwalt erlaubt, im Familienrecht tätig zu sein. Wann jedoch braucht man einen Fachanwalt für Familienrecht? Bekannt ist ein Fachanwalt für Familienrecht vor allem für die Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung im Falle von Scheidungen. Das Einsatzgebiet ist jedoch wesentlich vielfältiger.


Bereits bei der Eheschließung lohnt es sich, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Den wenigsten Paaren sind die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe vollumfänglich bewusst. Ein Ehevertrag ist eine gute Möglichkeit, die Ehe und die damit einhergehenden Rechte und Pflichten nach den eigenen Vorstellungen zu gestalten. Und das nicht nur, wenn Vermögen, Immobilien oder Unternehmen vorhanden oder geplant sind. Auch wenn ein paar Kinder bekommen will, sollte geregelt werden, wer in welchem Umfang gegebenenfalls beruflich zurücksteckt und wie das auch über die Dauer der Ehe hinaus abgesichert und finanziell ausgeglichen werden kann. Bei Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts kann ein Fachanwalt für Familienrecht sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare beraten und die Rechte gerichtlich durchsetzen.
 

Unterhaltsfragen gehören ebenso zum Tagesgeschäft. Ein Fachanwalt kann hier bereits im Vorfeld unterstützen, die erforderlichen Informationen zusammenzutragen. Er kann den voraussichtlichen Unterhalt berechnen und bezüglich des weiteren Vorgehens beraten sowie die Ansprüche gerichtlich geltend machen. Dabei steht nicht nur getrennten Elternteilen gegebenenfalls Kindesunterhalt zu. Auch Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt und Trennungsunterhalt kann der Anwalt berechnen und einfordern. Im Falle einer Scheidung kann es sich lohnen, bereits vor der gerichtlichen Klärung eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit einem Fachanwalt zu erarbeiten. So können Gerichtskosten gespart werden und man kommt im besten Falle zu einer friedlichen Einigung, mit der beide Parteien glücklich sind. Nicht zu vergessen ist der Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung. Hierbei wird die Altersvorsorge geregelt und eventuelle Ansprüche werden geteilt. Nur in bestimmten Fällen kann hierauf verzichtet werden. Auch hierüber berät ein Familienrechtsanwalt.
 

Je nach Wunsch des Mandanten kann der Anwalt sowohl vermittelnd tätig werden als auch einseitig die Interessen des Mandanten durchsetzen. Besteht im Falle einer Scheidung Einigkeit, muss nicht jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt mandatieren. Die Scheidung kann, um Kosten zu sparen, auch mit einem einzigen Anwalt durchgeführt werden. Dieser muss jedoch primär im Interesse desjenigen handeln, der ihn mandatiert. Daher sollte dies gut überlegt werden. Es lohnt sich in jedem Fall einen Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen. Dieser hat im Gegensatz zu einem Anwalt ohne Fachanwaltstitel eine zusätzliche Ausbildung. Er muss sich regelmäßig fortbilden und eine Mindestanzahl an Fällen in dem Bereich Familienrecht nachweisen. Daher kann man bei einem Fachanwalt sicher sein, dass er mit seinem Wissen stets auf dem aktuellsten Stand ist und die erforderliche Erfahrung mitbringt.


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